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Omnibus-Verordnung: Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten

Was ist die Omnibus-Verordnung?

Die Omnibus-Verordnung ist eine geplante Initiative der Europäischen Union zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten (Environmental, Social, Governance) für Unternehmen. Sie zielt darauf ab, bestehende und zukünftige Berichtspflichten zu bündeln und die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter zu gestalten.

Hintergrund: Warum wurde die Omnibus-Verordnung eingeführt?

Am 8. November 2024 kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach einem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der Europäischen Kommission die Omnibus-Verordnung an. Das Hauptziel ist die Straffung und Vereinfachung doppelter sowie sich überschneidender Berichtspflichten, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern.

Die Omnibus-Verordnung integriert Regelungen aus:

Ziele der Omnibus-Verordnung

1. Konsolidierung bestehender Regelwerke: Durch die Zusammenführung verschiedener Richtlinien sollen Doppelungen und Ineffizienzen beseitigt werden. Die Inhalte der Vorschriften bleiben erhalten, jedoch in einem einheitlichen und praxisfreundlicheren Format.

2. Reduzierung der Berichtspflichten: Unternehmen sollen mindestens 25% weniger Berichtspflichten haben. Dies reduziert Kosten und gibt mehr Kapazitäten für nachhaltige Maßnahmen frei.

3. Einheitliche Definitionen und Berichtsformate: Die unterschiedlichen ESG-Regelwerke enthalten oft widersprüchliche Begriffe. Die Omnibus-Verordnung soll die Terminologie angleichen und die Berichterstattung erleichtern.

Auswirkungen auf Unternehmen

Vorteile für Unternehmen

  • Vereinfachung der Berichtspflichten
  • Kosteneinsparungen durch effizientere Prozesse
  • Harmonisierung von Definitionen und Anforderungen

Herausforderungen für Unternehmen

  • Regulatorische Unsicherheit während der Übergangsphase
  • Mögliche Verzögerungen bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien

Zeitplan und nächste Schritte

Zeitplan der Omnibus-Verordnung
Zeitplan der Omnibus-Verordnung

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Trotz der geplanten Vereinfachungen durch die Omnibus-Verordnung sollten Unternehmen nicht auf deren Umsetzung warten, sondern proaktiv ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung fortsetzen:

  1. Frühzeitige Anpassung: Um Compliance sicherzustellen und Wettbewerbsvorteile zu nutzen, sollten Unternehmen bereits jetzt mit der Umsetzung der CSRD-Anforderungen beginnen.
  2. Prozessoptimierung: Ein frühzeitiger Start ermöglicht es, interne Prozesse zu optimieren und die notwendige Infrastruktur für die Datenerfassung aufzubauen.
  3. Stakeholder-Erwartungen: Investoren, Kundinnen, Kunden und Partner erwarten zunehmend transparente Nachhaltigkeitsinformationen. Unternehmen, die bereits Berichte veröffentlichen, können Vertrauen aufbauen und sich als Vorreiter positionieren.
  4. Digitale Lösungen: Die Nutzung digitaler Softwarelösungen (wie bspw. Planted) kann helfen, Daten effizient zu erfassen, Berichte zu automatisieren und Rechtskonformität zu sichern.

Fazit: Jetzt handeln, um Vorteile zu sichern

Die Omnibus-Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung der ESG-Berichterstattung in der EU. Unternehmen sollten jedoch nicht auf die Reform warten, sondern aktiv an ihrer Nachhaltigkeitsstrategie arbeiten. Wer heute in effiziente ESG-Prozesse investiert, profitiert langfristig von mehr Transparenz, weniger Bürokratie und höherer Compliance-Sicherheit.

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