CSRD-Berichterstattung

Bereiten Sie sich optimal auf die Reportingrichtlinie vor

Im Rahmen der CSRD-Berichterstattung sind ab 2025 fast 50.000 europäische Unternehmen verpflichtet, ihr ESG-Management offenzulegen. Erfahren Sie, welche Daten benötigt werden und wie Sie sich schon jetzt optimal darauf vorbereiten können.

Bürogebäude, CSRD Logo
Europäische Flagge

Was ist die CSRD-Richtlinie?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die den Nachhaltigkeitsbericht zur Pflicht macht. Die Richtlinie ist am 05. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt ab 2025 rückwirkend für das Geschäftsjahr 2024.

Die CSRD-Berichterstattung erweitert die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und führt die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein. Die ESRS legen die detaillierten Anforderungen, Inhalte und Formate der CSRD-Berichterstattung fest.

Ziel der CSRD-Berichterstattung ist es, die Verantwortung europäischer Unternehmen für Nachhaltigkeitsaspekte zu stärken und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene einzuführen.

Wer ist von der CSRD-Berichterstattung betroffen?

Von der CSRD-Berichterstattung sind etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland und ca. 50.000 Unternehmen in Europa betroffen:

Für Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind und zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen, wird das ESG-Reporting mit der CSRD zur Pflicht:

eine Bilanzsumme über 25 Millionen Euro,
Nettoumsatzerlöse über 50 Millionen Euro,
oder mehr als 250 Beschäftigte.

Nicht in der EU ansässige Unternehmen fallen unter die CSRD-Berichterstattung, wenn sie Tochtergesellschaften haben, die entweder börsennotierte KMUs oder große Unternehmen sind oder wenn sie auf konsolidierter Ebene mehr als 150 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse erzielen.

Drittlandsunternehmen mit Zweigniederlassungen in der EU fallen unter die CSRD-Berichterstattung, wenn sie bestimmte Umsatz- und Einnahmegrenzen überschreiten.

Kleinstunternehmen und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen keine CSRD-Berichterstattung durchführen.

Timeline der CSRD-Berichterstattung

Timeline CSRD-Berichterstattung

Die Pflicht zur CSRD-Berichterstattung wird schrittweise eingeführt. Sie wird von den bereits berichtspflichtigen Unternehmen (NFRD) auf alle börsennotierten Unternehmen ausgeweitet:

Geschäftsjahr 2024: Alle Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind
Geschäftsjahr 2025: alle weiteren großen Unternehmen
Geschäftsjahr 2026: alle kapitalmarktorientierten KMU (sofern sie nicht die Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 nutzen)

Welche Neuerungen bringt die CSRD-Berichterstattung mit sich?

CSRD-Anwendungsbereich

Die CSRD erweitert die Berichtspflicht auf alle großen Unternehmen und börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Doppelte Wesentlichkeit

Unternehmen müssen im Rahmen der CSRD-Berichterstattung die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Auswirkungen von ESG-Faktoren auf das Unternehmen berichten.

Mehr erfahren

Externe Prüfung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen muss von externen Prüfenden verifiziert werden. Die Prüfstandards werden von der EU-Kommission festgelegt.

Vergleichbarkeit

Die Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stellt sicher, dass die CSRD-Berichterstattung einheitlich und vergleichbar ist.

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Was sind die Inhalte der CSRD-Berichterstattung?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Inhalte der CSRD-Berichterstattung. Sie unterteilen sich in die generellen Standards (ESRS 1 und ESRS 2) und die themenspezifischen Standards.

Tabelle ESRS-Standards für CSRD-Berichterstattung

Die ESRS 1 beschreibt die allgemeinen Anforderungen an die CSRD-Berichterstattung und definiert die Anwendungsregeln für Standards sowie die Prinzipien und Struktur der Berichte. Dazu gehören unter anderem die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, der Einbezug der Stakeholder oder Prinzipien über die Berichterstattung der Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Die ESRS 2 beinhalten die themenübergreifenden Anforderungen an die CSRD-Berichterstattung. Die Standars legen zentrale Berichtsanforderungen zu Governance, Nachhaltigkeit der Strategie und wesentlichen Risiken fest. Es definiert Mindeststandards und orientiert sich an der TCFD-Struktur, um internationale Kompatibilität zu gewährleisten.

Die zehn themenspezifischen Standards gliedern sich in Social, Environmental und Governance und geben detaillierte Inhalte vor.

In vier Schritten zur CSRD-Berichterstattung

Doppelte Wesentlichkeit

Wesentlichkeitsanalyse identifiziert relevante Nachhaltigkeitsthemen.

CO2-Fußabdruck

Emissionsdaten (Scope 1-3) erfassen und einen Reduktionspfad aufsetzen.

ESRS-Datenpunkte

Erfassung, Verwaltung und Analyse aller relevanten ESG-Daten.

CSRD-Bericht

CSRD-Bericht erstellen und durch externe Dritte überprüfen lassen.

Kontakt

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Die wichtigsten Fragen zur CSRD-Berichterstattung

Welche Offenlegungen verlangt die CSRD-Berichterstattung?

Die Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht verlangt umfassende Offenlegungen in den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG). Ziel ist es, dass Unternehmen nachhaltiger wirtschaften und eine Vergleichbarkeit zu schaffen. Mit der CSRD-Richtlinie müssen Unternehmen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht Informationen zu:

  • CO2-Emissionen,
  • Wasser- und Ressourcenverbrauch,
  • Arbeitsbedingungen,
  • Diversität,
  • Menschenrechten,
  • gesellschaftlichem Engagement

bereitstellen.

Zudem sind Details zur Unternehmensführung, Vergütung, Risikomanagement und doppelten Wesentlichkeit erforderlich. Die CSRD-Berichterstattung muss standardisierte Rahmenwerke nutzen und transparent, präzise und vergleichbar sein.

Wie hängt die CSRD-Berichterstattung mit den ESRS zusammen?

Die CSRD-Berichterstattung gibt vor, dass Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten müssen. Die European Sustainability Standards (ESRS) liefern die detaillierten Inhalte und Anforderungen für diese Berichte. Die CSRD-Berichterstattung gibt das Format vor, während die ESRS die konkreten Inhalte und Standards festlegen, die im Bericht enthalten sein müssen. Dazu gehört auch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Zusammen sorgen die Standards dafür, dass die Nachhaltigkeitsberichte klar und einheitlich sind.

Was ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse?

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double materiality) ist ein wichtiger Teil der CSRD-Berichterstattung. Sie bewertet, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen auswirken (Outside-In-Perspektive) und wie das Unternehmen selbst Umwelt und Gesellschaft beeinflusst (Inside-Out-Perspektive). Die Wesentlichkeitsanalyse hilft Unternehmen, die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren: in Bezug auf das Unternehmen selbst als auch in Bezug auf die Stakeholder. Um eine umfassende Sicht auf Risiken und Chancen zu bieten, werden dabei finanzielle mit nicht-finanziellen Aspekten kombiniert. Wie Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse realisieren können, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Wer prüft die CSRD-Berichterstattung?

Im Rahmen der CSRD-Berichterstattung muss der Nachhaltigkeitsbericht von einem unabhängigen externen Prüfer überprüft werden. Das kann beispielsweise eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder ein spezialisiertes Beratungsunternehmen sein. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Berichte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Informationen präzise und verlässlich sind. Der externe Prüfer bewertet die Vollständigkeit, Genauigkeit und Transparenz der offengelegten Daten.

Was versteht man unter einem CSR-Bericht?

Ein CSR-Bericht (Corporate Social Responsibility Bericht) ist ein Dokument, das wirtschaftliche, soziale und ökologische Aktivitäten eines Unternehmen bereitstellt.

Er umfasst Informationen zu:

  • Nachhaltigkeitsinitiativen,
  • CO2-Emissionen,
  • Energieverbrauch,
  • sozialen Projekten,
  • ethischen Geschäftspraktiken.

Der Bericht zielt darauf ab, Transparenz zu schaffen und Stakeholder über die Verantwortung und Beiträge des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung zu informieren. Die CSRD-Berichterstattung stellt sicher, dass diese Berichte umfassend und standardisiert sind.