Omnibus-Verordnung: Vereinfachung der ESG-Berichterstattung

March 20, 2025
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Elena Welsch

Die Omnibus-Verordnung bringt substantielle Veränderungen für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie-Verordnung mit sich.

Stehen Ihre Nachhaltigkeitsberichte bereits in den Startlöchern oder fragen Sie sich, wie Ihr Unternehmen von den jüngsten Änderungen der EU-Kommission betroffen ist? Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission mit der Omnibus-Verordnung einen weitreichenden Entwurf zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Diese Initiative zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu ebnen. Doch was genau bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Das Thema kurz und kompakt

  • Neue Schwellenwerte: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (statt bisher 250) wären weiterhin CSRD-berichtspflichtig. Die finanziellen Kriterien (50 Mio. € Jahresumsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme) bleiben unverändert.
  • Verschiebung der CSRD-Berichtsfristen: Die Fristen sollen einheitlich von 2026/2027 auf 2028 verschoben werden. 
  • Reduktion der Datenpunkte: Vereinfachung der ESRS-Anforderungen
  • CSRD-Vorbereitung mit Planted: Dank Wirtschaftsprüfer-validierter Methodik und KI-Unterstützung erreichen Sie bis zu 70 % Zeitersparnis gegenüber Excel-basierten Lösungen und eine rechtssichere Berichterstattung.


Sie sind noch unsicher, wie Sie sich verhalten sollen und welche Änderungen Sie betreffen? Unser Ratgeber zur Omnibus-Verordnung für über 1.000 Mitarbeitende sowie für unter 1.000 Mitarbeitende steht Ihnen zum Download bereit!

Was ist die Omnibus-Verordnung, und warum wurde sie vorgeschlagen?

Die Omnibus-Verordnung ist eine umfassende Initiative der Europäischen Kommission, die am 26. Februar 2025 vorgestellt wurde. Sie zielt darauf ab, verschiedene Regelungen zur Nachhaltigkeit zu harmonisieren und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Dieser Vorstoß kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Umsetzung der CSRD in nationales Recht in vielen EU-Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – noch aussteht, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt hat.

Die Verordnung bündelt und vereinfacht Anforderungen aus verschiedenen EU-Regelwerken:

Das Hauptziel der Omnibus-Verordnung ist die Entlastung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Europäische Kommission reagiert damit auf Kritik aus der Wirtschaft, die den ursprünglichen Umfang der Berichtspflichten als unverhältnismäßig und zu komplex bewertet hatte.

Vorteile und Nachteile des CSRD-Omnibus-Verfahren

Omnibus-Verordnung: Die wichtigsten Änderungen für berichtspflichtige Unternehmen

Die Omnibus-Verordnung würde mehrere grundlegende Änderungen mit sich bringen, die die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen reduzieren und den Berichtsaufwand deutlich verringern könnte. Wichtig sind die neuen Schwellenwerte, die Verschiebung der Fristen und die Vereinfachung der Berichtsstandards.

Neue Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen

Die Omnibus-Initiative sieht eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht vor:

Kriterium Bisherige CSRD-Regelung Omnibus-Vorschlag
Mitarbeitende > 250 > 1.000
Jahresumsatz > 50 Mio. € > 50 Mio. € (unverändert)
Bilanzsumme > 25 Mio. € > 25 Mio. €
Erforderliche Kriterien 2 von 3 Anzahl der Mitarbeitenden muss überschritten sein sowie ein weiteres Kriterium

Wichtig: Für kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten weiterhin besondere Regelungen, unabhängig von ihrer Größe, wobei Kleinstunternehmen ausgenommen sind. Das CSRD-Expertenteam von Planted unterstützt Sie dabei, die für Ihr Unternehmen relevanten Anforderungen präzise zu identifizieren und effizient umzusetzen.

Verschiebung der Berichtsfristen auf 2028

Mit der Omnibus-Verordnung plant die EU-Kommission eine deutliche Vereinfachung des Zeitplans für die Berichterstattung. Statt der gestaffelten Einführung in den Jahren 2026 und 2027 sollen nun alle berichtspflichtigen Unternehmen der zweiten und dritten Welle einheitlich erst 2028 mit der Berichterstattung beginnen. Dies betrifft:

  • Große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen (ursprünglich 2026)
  • Börsennotierte KMUs (ursprünglich 2027)
Zeitstrahl CSRD-Implementierung

Diese Fristverlängerung gibt Unternehmen mehr Zeit, ihre Berichtsprozesse systematisch aufzubauen und zu optimieren. Planted unterstützt Sie dabei, diese zusätzliche Zeit effektiv zu nutzen, indem Schritt für Schritt die nötigen Strukturen und Datenerhebungsprozesse implementiert werden. So können Sie bereits heute von den Effizienzgewinnen eines digitalen ESG-Managements profitieren, ohne unter Zeitdruck zu geraten.

Für Unternehmen, die bereits mit Vorbereitungen begonnen haben, empfehlen wir, diese fortzusetzen. Die gewonnene Zeit können Sie nutzen, um:

  1. Ihre Datenqualität zu verbessern
  2. Ihre Nachhaltigkeitsziele strategisch zu integrieren
  3. Ihre Mitarbeitenden durch die Climate Academy von Planted gezielt zu schulen
  4. Ihre Prozesse zu optimieren, bevor die Berichtspflicht in Kraft tritt
  5. Sich als Wettbewerbsvorreiter zu positionieren – Banken, Investoren und die breite Öffentlichkeit fordern zunehmend transparente Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen aller Größen, unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen.
Planted Climate Academy

Änderungen bei den ESRS und Reporting-Standards

Ein zentraler Punkt der Omnibus-Verordnung ist die Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die EU-Kommission plant, den Delegierten Rechtsakt zur Festlegung der ESRS grundlegend zu überarbeiten:

  • Reduzierung der Datenpunkte: Die Anzahl der zu berichtenden Informationen soll deutlich verringert werden, was den Aufwand für Unternehmen erheblich reduziert. Es ist auch im Gespräch, nur noch quantitative Datenpunkte zu erhalten. 
  • Streichung sektorspezifischer Standards: Die ursprünglich geplanten, zusätzlichen branchenspezifischen Berichtsanforderungen sollen entfallen.
  • Vereinfachung der Prüfanforderungen: Der Standard für hinreichende Prüfsicherheit soll gestrichen werden, was die Anforderungen an die externe Verifizierung der Berichte senkt.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ausdrücklich nicht Teil der Änderungen und bleibt als Kernbestandteil der CSRD erhalten. Diese Analyse identifiziert sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out-Perspektive) als auch die ESG-Risiken und -Chancen für das Unternehmen selbst (Outside-in-Perspektive).

Ihr Vorteil mit Planted: Die KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse von Planted wurde speziell für diese Anforderung entwickelt und von Wirtschaftsprüfern validiert. Sie automatisiert komplexe Bewertungsprozesse und spart so bis zu 70 % der Zeit im Vergleich zu manuellen Methoden, während sie gleichzeitig Ihre Datenqualität und Prüfungssicherheit erhöht.

Auswirkungen der Omnibus-Verordnung auf KMUs und Unternehmen in der Lieferkette

Die Omnibus-Verordnung würde signifikante Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen bringen. So wird ein vereinfachter, freiwilliger Berichtsstandard für KMUs und Mittelständler entwickelt, der auf dem bereits existierenden VSME-Standard basiert.

Dieser neue Standard bietet mehrere Vorteile:

Vorteile der Omnibus-Verordnung: Vereinfachte Datenbereitstellung, Reduzierung des Trickle-Down-Effekts und eine einheitliche Struktur
  • Vereinfachte Datenbereitstellung: KMUs in Lieferketten von berichtspflichtigen Unternehmen können leichter benötigte Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen.
  • Reduzierung des "Trickle-Down-Effekts": Die Anforderungen an Zulieferer werden begrenzt, indem nur die im freiwilligen Standard definierten Informationen gefordert werden können.
  • Einheitliche Struktur: Ein standardisiertes Format erleichtert den Datenaustausch und reduziert den Aufwand für individuelle Anfragen.

Für KMUs, die zwar nicht direkt berichtspflichtig sind, aber Daten an größere Kunden liefern müssen, bietet Planted maßgeschneiderte Lösungen:

  1. Effiziente Datenerfassung: Die kollaborative ESG-Plattform von Planted ermöglicht eine strukturierte Erhebung relevanter ESG-Daten.
  2. Kundenkonforme Berichte: Automatisierte Exportfunktionen liefern die Daten in dem Format, das von berichtspflichtigen Kunden benötigt wird.
  3. Wettbewerbsvorteil: Mit zertifizierten Nachhaltigkeitsdaten können Sie sich als bevorzugter Lieferant positionieren. Viele berichtspflichtige Unternehmen priorisieren zunehmend Lieferanten mit nachweisbarer ESG-Performance, um ihre eigene Lieferkette zu optimieren und Risiken zu minimieren. 

Auch für nicht-berichtspflichtige Unternehmen bietet eine freiwillige ESG-Berichterstattung erhebliche strategische Vorteile:

  • Verbesserter Zugang zu Kapital und günstigeren Finanzierungskonditionen
  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber
  • Stärkere Position bei Ausschreibungen und in Lieferketten
  • Frühzeitige Identifikation von Effizienzpotenzialen und Kosteneinsparungen

Die Planted-Software ist modular aufgebaut und wächst mit Ihren Anforderungen – von der einfachen CO₂-Bilanzierung bis hin zur vollständigen CSRD-konformen Berichterstattung.

Was bedeuten die Änderungen durch die Omnibus-Verordnung für Ihre CSRD-Vorbereitung?

Angesichts der geplanten Änderungen durch die Omnibus-Verordnung stehen viele Unternehmen vor der Frage, ob sie ihre CSRD-Vorbereitungen fortsetzen oder abwarten sollten. Unsere klare Empfehlung: Setzen Sie Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen strategisch fort – und zwar aus folgenden Gründen:

  1. Rechtliche Unsicherheit bleibt: Der Verordnungsvorschlag muss noch den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen – Änderungen sind möglich und der finale Zeitplan steht noch nicht fest.
  2. Wettbewerbsvorteil sichern: Unternehmen, die bereits jetzt ihre Nachhaltigkeitsstrategie professionalisieren, verschaffen sich langfristige Marktvorteile – unabhängig von der regulatorischen Entwicklung.
  3. Stakeholder-Erwartungen steigen: Kunden, Investoren und Mitarbeitende erwarten zunehmend transparente Nachhaltigkeitsinformationen – auch ohne gesetzliche Verpflichtung.
  4. Transformation braucht Zeit: Effektives ESG-Management erfordert Organisationsentwicklung und Kompetenzaufbau, der nicht überstürzt werden sollte.

Je nach Unternehmensgröße und -situation empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweisen:

Vorgehensweise für Ihr Unternehmen, abhängig von der Situation und Größe des Unternehmens.

Für weiterhin berichtspflichtige große Unternehmen (>1.000 Mitarbeitende):

  • Fortführung der CSRD-Implementierung mit Fokus auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse
  • Nutzung der zusätzlichen Zeit für eine strategische Integration von Nachhaltigkeitszielen
  • Implementierung digitaler Lösungen für die Datenerhebung und -verwaltung

Für nicht mehr gesetzlich berichtspflichtige Unternehmen (250–1.000 Mitarbeitende):

  • Fortführung der CO₂-Bilanzierung und Wesentlichkeitsanalyse in reduziertem Umfang
  • Nutzung des VSME-Standards als freiwillige Berichtsgrundlage
  • Fokussierung auf Themen mit direktem Geschäftsbezug und Kosteneinsparungspotenzial
  • Vorbereitung auf Datenanfragen von berichtspflichtigen Kunden

Für KMUs in Lieferketten berichtspflichtiger Unternehmen:

  • Etablierung grundlegender ESG-Datenerhebungsprozesse
  • Nutzung des vereinfachten freiwilligen Berichtsstandards (VSME)
  • Proaktive Kommunikation mit Großkunden zu deren ESG-Informationsbedarf

Mit der Planted-Software können Sie unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße die passende Lösung implementieren – von der einfachen CO₂-Bilanzierung bis zur vollständigen CSRD- oder VSME-konformen Berichterstattung. Unsere Expertenberatung unterstützt Sie dabei, die für Sie relevanten Anforderungen zu identifizieren und umzusetzen.

Rechtskonforme Berichterstattung mit Planted

Auch unter den neuen Rahmenbedingungen der Omnibus-Verordnung bleibt eine strukturierte, effiziente Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen essenziell. Die ESGPlattform von Planted bietet Ihnen dafür alle benötigten Funktionen in einer integrierten Lösung:

Planted Dashboard: Übersicht

KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse für maximale Effizienz

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt ein Kernelement der CSRD – und genau hier setzt Planted an. Unsere KI-unterstützte Lösung:

  • Automatisiert die Identifikation relevanter Stakeholder und Nachhaltigkeitsthemen
  • Strukturiert den Bewertungsprozess nach wirtschaftsprüfervalidierten Methoden
  • Dokumentiert alle Schritte revisionssicher für spätere Prüfungen

TÜV-zertifizierter CO₂-Rechner für alle Scopes

Die CO₂-Bilanzierung ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Planted-CO₂-Rechner:

  • Erfasst Emissionen gemäß GHG-Protokoll über alle Scopes hinweg
  • Berechnungsmethode ist TÜV-zertifiziert 
  • Identifiziert automatisch die größten Emissionsquellen
  • Entwickelt KI-gestützte Reduktionsmaßnahmen für den Weg zu Net Zero

Vom Wirtschaftsprüfer validierte Methodik für Rechtssicherheit

Unsere gesamte Plattform wurde in Zusammenarbeit mit führenden Wirtschaftsprüfern entwickelt:

  • Audit-ready Dokumentation aller Prozesse und Datenquellen
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen aller eingegebenen Daten
  • Rechtssichere Berichtsformate für verschiedene Standards und Frameworks
  • Nahtlose Integration von quantitativen und qualitativen Informationen

Expertenbetreuung durch das Planted ESG-Team

Technologie allein reicht nicht – deshalb unterstützt Sie unser Expertenteam bei jedem Schritt:

  • Persönliche Onboarding-Workshops für Ihr Nachhaltigkeitsteam
  • Kontinuierliche Betreuung durch feste Ansprechpersonen
  • Fachliche Beratung zu regulatorischen Anforderungen
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit externen Prüfern

Jetzt Kontakt aufnehmen und eine kostenlose Demo unserer ESG-Software erhalten.

FAQs

Was ist eine Omnibus-Verordnung?

Eine Omnibus-Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der mehrere thematisch zusammenhängende Regelungsbereiche gleichzeitig ändert oder harmonisiert. Sie dient dazu, verschiedene bestehende Verordnungen oder Richtlinien in einem einzigen Gesetzgebungsakt zu aktualisieren und so Kohärenz zwischen verschiedenen Rechtsbereichen herzustellen.

Was ist ein Omnibusverfahren?

Ein Omnibusverfahren ist ein legislativer Prozess, bei dem mehrere Gesetzesänderungen zu verschiedenen, aber thematisch verbundenen Bereichen in einem einzelnen Verfahren zusammengefasst werden. Dieses Vorgehen ermöglicht eine effizientere Gesetzgebung und stellt sicher, dass die verschiedenen Regelungsbereiche aufeinander abgestimmt sind und keine Widersprüche entstehen.

Sind die Änderungen der Omnibus-Verordnung bereits beschlossen?

Nein, aktuell liegt der Verordnungsentwurf vor, der noch vom EU-Parlament und Rat diskutiert und beschlossen werden muss. Mit einer endgültigen Entscheidung zum Omnibus-Paket wird Ende 2025 oder Anfang 2026 gerechnet.omn

Muss ich die CSRD-Umsetzung jetzt stoppen, wenn mein Unternehmen unter 1.000 Mitarbeiter hat?

Nein, wir empfehlen betroffenen Unternehmen, ihre ESG-Strategie weiterzuverfolgen. Die endgültige Verabschiedung ist noch nicht gesichert, und selbst ohne die Pflichten zur Berichterstattung kann strukturiertes ESG-Management erhebliche Wettbewerbsvorteile bieten.