Wie die CSRD Unternehmen zukunftsweisend verändern wird
Mit der Einführung der EU-weiten CSRD zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden ab dem Jahr 2025 ca. 50.000 Großunternehmen zur Offenlegung ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet. Der Slogan “Tue Gutes und rede darüber” gilt somit nicht mehr nur für einzelne Unternehmen, die ihr Image grüner gestalten wollen, sondern weitet sich auf einen Großteil aller in der EU ansässigen Großkonzerne aus.
Was versteht man unter der CSRD?
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die EU große Unternehmen zur regelmäßigen Veröffentlichung ihrer Unternehmensstrategie. Damit ersetzt die Richtlinie die ehemalige Regelung zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD).
Ziel der CSRD ist es, die Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung transparent und vergleichbar zu machen. Hinzu kommt die neue Perspektive für die Interessensgruppen, denen eine Bewertung des Unternehmens mit Blick auf die Risiken für Klima und Umwelt erleichtert wird. Für Unternehmen bedeutet das die Entwicklung eines verantwortungsvollen Geschäftsansatzes, die jährliche Verbesserung des Impacts sowie die Einhaltung eigener Vorsätze.
Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?
CSRD-pflichtig sind alle Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind, ausgenommen Kleinstunternehmen, sowie nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- eine Bilanzsumme über 25 Millionen Euro,
- Nettoumsatzerlöse über 50 Millionen Euro,
- oder mehr als 250 Beschäftigte.
Zusätzlich fallen nicht in der EU-ansässige Unternehmen unter die CSRD-Pflicht, wenn sie in der EU Tochtergesellschaften haben, die entweder börsennotierte KMUs oder große Unternehmen sind, oder wenn sie selbst auf konsolidierter Ebene mehr als 150 Millionen Euro Nettoumsatzerlöse erzielen. Auch Drittlandsunternehmen mit Zweigniederlassungen in der EU sind berichtspflichtig, wenn sie bestimmte Umsatz- und Einnahmegrenzen überschreiten. Insgesamt betrifft dies rund 15.000 Unternehmen in Deutschland und etwa 50.000 Unternehmen in der gesamten EU.
CSRD: Ab wann gilt die Richtlinie?
Die Einführung der CSRD-Richtlinie erfolgt schrittweise:
- Ab 1. Januar 2024: NFRD-berichtspflichtige Unternehmen berichten ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024.
- Ab 1. Januar 2025: Große, bisher nicht NFRD-pflichtige Unternehmen und große Konzerne berichten im Jahr 2026 für das vorherige Geschäftsjahr.
- Ab 1. Januar 2026: Börsennotierte KMU, kleinere Banken und Versicherer berichten 2027 für das Geschäftsjahr 2026, wobei KMU bis 2028 von der Berichterstattung absehen können, müssen dann aber im Lagebericht die Gründe darlegen.
Kleine und mittelständische Unternehmen werden erst im Jahr 2026 direkt betroffen sein, die Berichtspflicht der großen Unternehmen wird jedoch auch sie vorzeitig zum Handeln bringen und somit indirekt in den Vorjahren betreffen. Auf diese Weise wirkt sich die neue Richtlinie über Umwege auf fast alle Unternehmen aus.
CSRD-Anwendungsbereich
Die Corporate Sustainability Reporting Directive legt den Fokus auf die detaillierte Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen (ESG) von Unternehmen. Sie verlangt die Anwendung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards), um eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung zu gewährleisten. Wichtige Inhalte umfassen die Offenlegung von Informationen zu Umweltauswirkungen wie CO₂-Emissionen (Scope 1, 2 und 3), sozialen Aspekten wie Mitarbeiterwohl und Diversität, sowie Governance-Praktiken. Die CSRD betont zudem das Konzept der "doppelten Wesentlichkeit", das sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Umwelt- und Sozialthemen auf das Unternehmen selbst bewertet.
Zwei konzeptionelle Hauptlinien der CSRD
Nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit müssen die Unternehmen aufzeigen, wie die Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf der einen Seite die eigene Leistung, Position und Entwicklung des Unternehmens beeinflussen. Auf der anderen Seite müssen die Auswirkungen auf die Gesellschaft, Stakeholder und die Umwelt berücksichtigt werden. Es müssen somit alle umweltbezogenen Maßnahmen, die das Unternehmen betreffen oder beeinflussen (Treibhausgasemissionen, Energieeffizient, ökologischer Fußabdruck usw.), soziale Aspekte und der Ansatz zur Unternehmensethik sowie alle Themen, die sich auf die finanzielle Gesundheit und betriebliche Leistung des Unternehmens auswirken, offengelegt werden.
Die zweite Hauptlinie bezieht sich auf die Qualität der Informationen. Hier muss sichergestellt werden, dass die Nachhaltigkeitsinformationen von hoher Qualität sind (Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit usw.) sowie Standards für die allgemeine Berichterstattung und wichtige Unternehmen abgebildet werden. Hier sieht die Richtlinie eine Bewertung durch ein internes Managementsystem als auch durch eine externe Prüfung vor.
Wo mit der CSRD anfangen?
Mit der CSRD wird vor allem die Berichterstattung über Treibhausgase relevant. Hierfür sollte ein jedes Unternehmen einen Überblick über die Treibhausgasdaten (Scope 1-, 2- und 3-Emissionen) haben. Mit der Planted Softwarelösung unterstützen wir Unternehmen bei der TÜV-zertifizierten Erfassung der CO₂-Bilanz, der Dekarbonisierung bis hin zum CSRD-Bericht. Unsere ESG- und CSRD-Expertinnen und Experten stehen Ihrem Unternehmen dabei bei allen Schritten zur Seite.
Neben den Treibhausgasen werden in der Berichtspflicht alle Arten von Umweltauswirkungen relevant, die mit den Lösungen von Planted ebenfalls abgedeckt werden. So werden zum Beispiel die geforderten Maßnahmen “Abschwächung des Klimawandels”, “Anpassung an den Klimawandel” sowie die “Biologische Vielfalt und Ökosysteme” umgesetzt, indem mit Planted Klimaschutzprojekte unterstützt und regional Bäume gepflanzt werden können. Dadurch tägt Ihr Unternehmen zu einer ganzheitlichen Lösung bei, die regional und global aktiv ist und einen großen Beitrag zum aktiven Umweltschutz und der Senkung der Emissionen leistet.
CSRD-Pflicht integriert Nachhaltigkeit in Strategie
Mit der neuen Berichtspflicht wird das Thema Nachhaltigkeit zu einem unerlässlichen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Soziale und ökologische Handlungen werden Pflicht und die CSRD erschwert die Nutzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen als reines Greenwashing. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit ist längst kein Sahnehäubchen mehr, mit dem sich Unternehmen ihren Ruf grün waschen können: Die CSRD veranlasst Unternehmen, Nachhaltigkeit grundsätzlich in ihr Geschäftsmodell zu integrieren und auch der Unternehmenserfolg wird in Zukunft von der Umsetzung der Richtlinie abhängig sein. Und das ist auch richtig so, denn unser alle Wohlergehen hängt an den Handlungen aller, um die schlimmsten Ausmaße des Klimawandels zu stoppen. Noch haben wir die Zeit.
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