Glossar

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie stellt ein Regelwerk zur Klassifizierung von Nachhaltigkeit dar, welches insbesondere für den Finanzmarkt von Bedeutung ist. Die Richtlinie bietet sowohl Unternehmen als auch Investorinnen und Investoren Orientierung, ob Geschäftstätigkeiten ökologisch nachhaltig sind und einen Beitrag zur “grünen” Wirtschaft leisten. Dadurch sollen mehr Gelder in nachhaltige Unternehmen und Technologien gelenkt werden. 

Die EU-Taxonomie ist Teil des „Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“, den die EU im März 2018 vorstellte: Bis 2025 soll Europa klimaneutral werden. 

EU-Taxonomie: die Ziele der Nachhaltigkeitsrichtlinie

Die EU-Taxonomie soll Transparenz schaffen und einheitliche Kriterien für Nachhaltigkeit etablieren, um das Finanzsystem in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft zu transformieren. Die Ziele der EU-Taxonomie sind:

  • Definition klarer Kriterien für Unternehmen, Investorinnen und Investoren, um festzustellen, welche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten;
  • Ermöglichung für Investorinnen und Investoren, einschließlich Privatanlegern, ihr Geld gezielt in nachhaltige Projekte zu investieren, mit dem Ziel, das Risiko von Greenwashing zu minimieren (ein Produkt darf nicht als "grün" gekennzeichnet sein, ohne die Kriterien zu erfüllen);
  • Verhinderung der Zersplitterung des Marktes durch die Einführung einer einheitlichen Definition von ökologischer Nachhaltigkeit für Investitionsentscheidungen, die als gemeinsamer Referenzpunkt für Investorinnen und Investoren, Unternehmen und Mitgliedstaaten dient;
  • Verbindliche Berichterstattung über die mit der Taxonomie verbundenen Umsätze und Investitionen für Finanzakteure sowie große Unternehmen.

Was sind die Umweltziele der EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie-Verordnung verfolgt sechs zentrale Umweltziele, die den Bewertungsmaßstab bilden, um als “nachhaltig” eingestuft zu werden:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltiger Umgang mit Wasser
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung
  • Schutz von Biodiversität und Ökosystemen
Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie
Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie

Um die wirtschaftliche Tätigkeit in Bezug auf Nachhaltigkeit bewerten zu können, existieren vier Kriterien, die auf den Umweltzielen der EU-Taxonomie aufbauen: 

  1. Die wirtschaftliche Tätigkeit trägt zu mindestens einem der Umweltziele bei.
  2. Die wirtschaftliche Tätigkeit verursacht keinen signifikanten Schaden an einem der Umweltziele (Do No Significant Harm, DNSH).
  3. Die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt grundlegende Sicherheitsstandards, wie zum Beispiel die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, um negative soziale Auswirkungen zu vermeiden.
  4. Die wirtschaftliche Tätigkeit entspricht den technischen Auswahlkriterien (Screening-Kriterien), die von der EU Technical Expert Group entwickelt wurden. Diese Kriterien definieren spezifische Anforderungen und Schwellenwerte, die erfüllt werden müssen, damit eine Tätigkeit als nachhaltig eingestuft werden kann. Sie berücksichtigen dabei sowohl Umweltaspekte als auch technische Leistungsstandards.

Wen betrifft die EU-Taxonomie?

Alle Unternehmen, die der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Informationen über die Übereinstimmung ihrer Geschäftstätigkeiten mit der EU-Taxonomie offenzulegen.

  • Ab Januar 2021 für große Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen (Berichterstattung im Jahr 2022 basierend auf den Daten aus dem Jahr 2021).
  • Ab Januar 2025 für alle anderen großen Unternehmen (Berichterstattung im Jahr 2026 basierend auf den Daten aus dem Jahr 2025).
  • Ab Januar 2026 für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen (Berichterstattung im Jahr 2027 basierend auf den Daten aus dem Jahr 2026).

Wie unterscheiden sich CSRD und EU-Taxonomie?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) legt fest, welche Unternehmen umfassend über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten müssen und welche Themen (ESRS) abzudecken sind. Sie zielt auf die Transparenz in Bereichen wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ab.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Während die CSRD den Rahmen für das Reporting vorgibt, bietet die EU-Taxonomie eine detaillierte Anleitung, wie die nachhaltigen Aktivitäten bewertet werden.