Glossar

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)?

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, auch CS3D) ist ein europäisches Lieferkettengesetz, das im Sommer 2024 verabschiedet wurde. Mit der CSDDD werden Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen.

Die Richtlinie ist Teil des umfassenden Plans der EU zur Förderung von Nachhaltigkeit, wozu auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder die EU-Taxonomie-Verordnung gehören.

Was sind die Ziele der CSDDD?

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD soll nachhaltiges Wirtschaften innerhalb der EU fördern, indem Unternehmen für die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten Verantwortung übernehmen.

Weitere Ziele der Lieferkettenrichtlinie sind:

  • gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen
  • Transparenz erhöhen
  • Menschenrechte und Umweltschutz in der gesamten Lieferkette achten, z.B. durch:
    • Schutz der Biodiversität
    • Reduzierung der Umweltverschmutzung
    • nachhaltiges Ressourcenmanagement
    • Anpassung an den Klimawandel
    • Verringerung der Treibhausgasemissionen

Wer ist von der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) betroffen?

  1. EU-basierte Unternehmen sowie deren Muttergesellschaften, die über 500 Beschäftigte und einen globalen Jahresumsatz über 150 Millionen Euro verfügen.
  2. Unternehmen außerhalb der EU sind vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der EU betroffen, wenn sie drei Jahre nach dem Wirksamwerden der Richtlinie in der EU einen Jahresnettoumsatz von 300 Millionen Euro erzielen.
  3. Betriebe, die mehr als 250 Angestellte und einen Jahresumsatz über 40 Millionen Euro haben, fallen unter diese Regelung, sofern mindestens 20 Millionen Euro dieses Umsatzes in als hochrisikoreich eingestuften Branchen generiert werden. Zu diesen Branchen zählen:
    • die Herstellung und der Großhandel von Textilien, Kleidung und Schuhen
    • die Landwirtschaft einschließlich der Forstwirtschaft und Fischerei
    • die Lebensmittelproduktion
    • der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten
    • die Förderung und der Großhandel von Mineralien
    • die Herstellung von damit verbundenen Produkten
    • der Bauwirtschaftssektor.

Wann soll die  Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) umgesetzt werden?

Am 24. April 2024 wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD vom EU-Parlament angenommen. Einen Monat später, am 24. Mai 2024 haben auch die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie genehmigt. Sobald der Lieferkettenrichtlinie formell angenommen wird, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD bis zum 26.07.2026 in ihr nationales Recht umzusetzen.

Übersicht zum Zeitplan der CSDDD
Übersicht über den Zeitplan der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Wann sind welche Unternehmen von dem europäischen Lieferkettengesetz betroffen?

  • 3 Jahre nach Geltungsbeginn: EU-Unternehmen und Muttergesellschaften, die mehr als 5.000 Mitarbeitende beschäftigen und entweder weltweit oder (bei Nicht-EU-Unternehmen) innerhalb der EU einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro erzielen.
  • 4 Jahre nach Geltungsbeginn: EU-Unternehmen und Muttergesellschaften, die mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen weltweiten oder (bei Nicht-EU-Unternehmen) in der EU erzielten Umsatz von über 900 Millionen Euro haben.
  • 5 Jahre nach Geltungsbeginn: EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten oder (für Nicht-EU-Unternehmen) in der EU erzielten Umsatz von über 450 Millionen Euro. Außerdem Franchiseunternehmen mit Sitz in der EU und einem Umsatz von mehr als 80 Millionen Euro, sofern mindestens 22,5 Millionen Euro aus Lizenzgebühren stammen. Für Franchiseunternehmen außerhalb der EU beziehen sich die Schwellenwerte auf den in der EU erzielten Umsatz.

Was müssen Unternehmen zur Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) tun?

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive verpflichtet Unternehmen, die unter ihren Anwendungsbereich fallen, zu folgenden Maßnahmen

  1. Ermittlung der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte, die durch ihre Geschäftstätigkeit, Tochtergesellschaften und Lieferketten entstehen.
  2. Minderung der ermittelten Risiken innerhalb ihrer Geschäftstätigkeit und Lieferkette, unterstützt durch einen Aktionsplan und einen Zeitrahmen zur Bewältigung der identifizierten Risiken.
  3. Einführung von Mechanismen zur Einreichung von Beschwerden, damit Mitarbeiter und Interessengruppen Probleme oder Anliegen melden können, falls diese auftreten.
  4. Ausrichtung ihres Geschäftsmodells und ihrer Strategie auf das 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens.
  5. Öffentliche Berichterstattung über ihre Sorgfaltspflicht durch einen Nachhaltigkeitsbericht oder auf ihrer Website.

Welche Bedeutung hat die CSDDD für Unternehmen?

Die Einführung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) unterstreicht die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung im Geschäftskontext. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse anpassen, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, und möglicherweise ihre Beziehungen zu Lieferanten und anderen Geschäftspartnern neu bewerten. Die Einhaltung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) kann nicht nur das Risiko rechtlicher Sanktionen verringern, sondern auch das Markenimage verbessern und zur langfristigen Geschäftsstabilität beitragen.

Die CSDDD ist ein wesentlicher Schritt in Richtung eines nachhaltigeren und verantwortungsbewussteren Wirtschaftsmodells in der EU. Das europäische Lieferkettengesetz stellt sicher, dass Unternehmen über die notwendigen Prozesse verfügen, um ihre Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte zu erkennen und zu steuern, und fördert eine Kultur der Transparenz und Verantwortlichkeit.