Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – Was Unternehmen wissen müssen
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR: regulation on deforestation-free products) ist ein zentraler Bestandteil der EU-Strategie für mehr Nachhaltigkeit. Sie zielt darauf ab, die Entwaldung durch den Handel mit bestimmten Produkten zu verhindern. Doch was bedeutet das EUDR-Gesetz konkret für Unternehmen, und wer ist betroffen? Das sind die wichtigsten Fakten.
Was ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll verhindern, dass Produkte, die zur Entwaldung beitragen, auf den europäischen Markt gelangen. Das betrifft vor allem Rohstoffe wie
- Soja,
- Palmöl,
- Kaffee,
- Kakao,
- Holz,
- Rindfleisch,
- Kautschuk
Im Rahmen des EUDR-Gesetzes müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte seit 2020 nicht auf entwaldeten Flächen produziert wurden. Das betrifft sowohl Produzenten als auch Unternehmen, die diese Rohstoffe importieren oder weiterverarbeiten.
Das EUDR Scoping Tool hilft Ihnen zu erkennen, ob Ihr Unternehmen von der EU-Entwaldungsverordnung betroffen ist.
Was ist das Ziel der EU-Entwaldungsverordnung?
Das Hauptziel des EUDR-Gesetzes ist es, die globale Entwaldung und Waldschädigung zu verringern. Unternehmen müssen ihre Lieferketten so umgestalten, dass keine Produkte aus illegalen oder kürzlich entwaldeten Gebieten in die EU gelangen.
Entwaldung und Waldschädigung tragen erheblich zur Klimakrise und zum Verlust der biologischen Vielfalt bei – zwei der größten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gingen zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Millionen Hektar Wald verloren, eine Fläche größer als die EU. Jährlich werden weitere 10 Millionen Hektar Wald zerstört, wobei 90 Prozent der Entwaldung durch nicht-nachhaltige Landwirtschaft verursacht wird.
Entwaldungsfreie Lieferketten sind daher eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt.
EUDR ab wann? – Die Fristen zur Umsetzung
Die EU-Entwaldungsverordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Nach monatelanger Kritik hat die EU-Kommission jedoch beschlossen, die Verordnung um ein Jahr zu verschieben. Wenn das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen, tritt die EUDR am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft. Ab dann dürfen nur noch Produkte verkauft werden, die die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung erfüllen.
EUDR – Wer ist betroffen?
Das EUDR-Gesetz betrifft alle Unternehmen, die Produkte oder Rohstoffe auf dem EU-Markt handeln. Dabei unterscheidet die EU-Entwaldungsverordnung zwischen:
- Marktteilnehmern: Unternehmen, die relevante Produkte erstmals in den EU-Markt einführen oder exportieren.
- Händlern: Unternehmen, die relevante Produkte im EU-Markt vertreiben
Große und mittlere Unternehmen wären bei einer finalen Verschiebung ab Ende 2025 betroffen, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- > 50 Mitarbeitende
- > 10 Mio. € Umsatz
- > 5 Mio. € Bilanzsumme
Kleine und Kleinstunternehmen wären ab Mitte 2026 nach folgenden Kriterien von der EU-Entwaldungsverordnung betroffen:
- < 50 Mitarbeitende
- < 10 Mio. € Umsatz
- < 5 Mio. € Bilanzsumme
Welche Bedingungen müssen Produkte nach der EUDR erfüllen?Um die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung zu erfüllen, müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte:
- ohne Entwaldung hergestellt wurden (Nachweis der Herkunft),
- gemäß den geltenden Gesetzen des Herkunftslandes produziert wurden,
- und über eine Sorgfaltserklärung verfügen.
Ausnahmen sind 100-prozentige Recylcingwaren, Bambusprodukte, Bedienungsanleitungen oder Verpackungsmaterialien. Zudem sind alle Produkte, die vor dem Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung am 29.06.2023 erzeugt wurde. Dies gilt allerdings nicht für Holzprodukte, die bisher unter die EU-Holzhandelsverordnung fielen.Für die Umsetzung der EUDR-Verordnung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.
Verbindung der EU-Entwaldungsverordnung zur CSRD
Die EU-Entwaldungsverordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verfolgen dasselbe Ziel: Nachhaltigkeit und Transparenz in Unternehmen zu fördern. Die CSRD verlangt von Unternehmen, dass sie umfassend über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen berichten. Die EUDR ergänzt diese Anforderungen, indem sie sicherstellt, dass keine entwaldungsgefährdeten Produkte in die EU gelangen. Unternehmen, die bereits die CSRD umsetzen, können viele Prozesse zur Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung nutzen, da beide Regulierungen auf Nachhaltigkeit und Transparenz abzielen.
EUDR – Chancen und Herausforderungen für Unternehmen
Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen. Wer seine Lieferkette frühzeitig anpasst, kann sich durch mehr Transparenz und Nachhaltigkeit einen Wettbewerbsvorteil sichern. Unternehmen müssen jedoch ihre Lieferketten streng überwachen, Nachweise erbringen und Zulieferer stärker in die Verantwortung nehmen.
Leitfaden zur EU-Entwaldungsverordnung
Die Umsetzung des EUDR-Gesetzes mag komplex erscheinen, aber ein strukturierter Ansatz hilft Unternehmen, den Prozess effizient zu gestalten. So setzen Sie die EU-Entwaldungsverordnung Schritt-für-Schritt um:
- Datensammlung
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Rohstoffe, inklusive der Mengen, Lieferanten und Herkunftsländer. Zudem verlangt die EU-Entwaldungsverordnung die Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die Rohstoffe seit dem 31. Dezember 2020 hergestellt wurden. So wird nachgewiesen, dass keine Entwaldung stattgefunden hat und alle rechtlichen Vorgaben des Herkunftslandes erfüllt sind. - Risikobewertung
Bewerten Sie das Entwaldungsrisiko in Ihrer Lieferkette anhand von Faktoren wie dem Ursprungsland und der politischen Stabilität. Nutzen Sie das Benchmarking-System der EU, um Erzeugerländer nach Risikoklassen einzustufen. Nur Produkte aus Regionen mit geringem Risiko dürfen in die EU eingeführt werden. - Risikominderung
Erkennen Sie Risiken in Ihrer Lieferkette und reduzieren Sie diese durch die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Implementieren Sie einen Verhaltenskodex und technische Kontrollmaßnahmen, um die Lieferkette transparenter und sicherer zu machen. Überwachen Sie die Prozesse regelmäßig. - Dokumentation und Berichterstattung
Jede betroffene Produktcharge benötigt eine Sorgfaltspflichtenerklärung, die die Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung bestätigt. Diese Erklärung wird von den Zollbehörden überprüft. Unternehmen (außer KMUs) müssen zusätzlich öffentlich über ihre Risikobewertung und ergriffene Maßnahmen berichten.
Wichtig ist, dass Ihre Prozesse regelmäßig an neue Entwicklungen der EU-Entwaldungsverordnung angepasst werden. Überprüfen Sie Ihre Lieferkette kontinuierlich, um Risiken frühzeitig zu erkennen. Bleiben Sie in engem Kontakt mit Ihren Lieferanten und optimieren Sie Ihre Maßnahmen.Wie Planted bei der Umsetzung der EUDR-Verordnung hilftMit der ESG-Software von Planted unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Gestaltung ihrer entwaldungsfreien Lieferkette. Unser Tool ermöglicht es, ESG-Daten effizient zu sammeln, zu analysieren und zu berichten – sowohl für die EUDR als auch die CSRD. Darüber hinaus fördern wir aktiv den Schutz der Biodiversität: Unternehmen können ihren eigenen Firmenwald pflanzen oder lokale Waldflächen schützen.
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