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5 Schritte zur erfolgreichen Umsetzung der ESRS

Die Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer transparenteren und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. 

In diesem praktischen Leitfaden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur ESRS und führen Sie durch die wichtigsten Schritte zur Umsetzung der Berichtspflicht.

Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?

Die ESRS sind ein Satz von Standards und Leitlinien, die im Rahmen der CSRD der Europäischen Union entwickelt wurden. Sie dienen dazu, einheitliche und vergleichbare Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu etablieren. 

Diese ESRS-Standards umfassen Richtlinien und Vorgaben, wie Unternehmen über ihre Auswirkungen auf Chancen und Risiken aus Umwelt, Gesellschaft und Governance (ESG) berichten sollten. Die ESRS wurden entwickelt, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsleistung präzise und vergleichbar darzustellen, was für Investorinnen und Investoren, Kundinnen und Kunden sowie andere Stakeholder von zunehmender Bedeutung ist. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des EU-Regelwerks zur Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf unternehmerische Nachhaltigkeitspraktiken.

Für wen gilt die ESRS?

Die ESRS ist für alle Unternehmen, die gemäß CSRD eine Nachhaltigkeitserklärung erstellen müssen, relevant. Unternehmen, die schon den Bestimmungen der NFRD (Non-financial Reporting Directive) unterliegen, müssen ab dem Finanzjahr 2024 das Reporting gemäß CSRD einführen. Für große Unternehmen und Muttergesellschaften großer Konzerne, die nicht von der NFRD erfasst sind, beginnt die Verpflichtung zur CSRD-Berichterstattung ab dem Finanzjahr 2025. Nach geltendem Recht werden Unternehmen als groß eingestuft, wenn sie mehr als 250 Mitarbeitende, einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro aufweisen (vgl. § 267 Abs. 3 HGB). Ab 2026 erweitert sich der Geltungsbereich der CSRD auf börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Wie hängen ESRS und CSRD zusammen?

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ihr Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu standardisieren und zu vereinfachen, indem sie unterschiedliche Berichtsstandards und -rahmenwerke in einer einheitlichen Nachhaltigkeitserklärung bündelt, der die Anforderungen von EU-Regulierungsbehörden, Investoren und anderen Interessengruppen erfüllt. Die verbindliche Richtlinie erneuert zum 05. Januar 2023 die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD). 

Die ESRS bilden eine zentrale Komponente innerhalb der CSRD. Sie stellen die Berichtsstandards und Richtlinien dar, denen Unternehmen folgen müssen, um den CSRD-Anforderungen gerecht zu werden. Die ESRS definieren, welche Datenpunkte, Informationen und ESG-Metriken Unternehmen an europäische Regulierungsbehörden übermitteln müssen, wobei zwischen allgemeinen und spezifischen Standards unterschieden wird.

Die Ziele der ESRS 

  • Standardisierung: Die ESRS zielen darauf ab, ein einheitliches Berichtsformat für Nachhaltigkeitsinformationen zu schaffen, das in ganz Europa anwendbar ist.
  • Transparenz und Vergleichbarkeit: Durch die Bereitstellung klarer Leitlinien und Standards sollen Nachhaltigkeitsberichte verschiedener Unternehmen leichter vergleichbar und transparenter werden. Stakeholdern wie Investoren und Kundinnen und Kunden werden so fundierte Entscheidungen ermöglicht.
  • Erfüllung regulatorischer Anforderungen: Die ESRS unterstützen Unternehmen dabei, den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gerecht zu werden.
  • Verbesserung der Informationsqualität: Die ESRS sollen sicherstellen, dass die berichteten Nachhaltigkeitsinformationen relevant, zuverlässig und aussagekräftig sind. Durch die Umsetzung der ESRS-Richtlinien können Unternehmen Verbesserungsbereiche identifizieren und Maßnahmen zur Implementierung ihrer ESG-Themen angehen. 

Die Inhalte der ESRS

ESRS-Standards

Die ESRS umfassen die allgemeinen Standards (ESRS 1 und ESRS 2) sowie themenbezogene Standards (ESRS E1 - ESRS E5, S1 - S4 und G1).

  • ESRS 1 befasst sich mit allgemeinen Prinzipien und Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • ESRS 2 trägt den Titel „Allgemeine Offenlegungspflichten zu Strategie, Unternehmensführung und Materialitätsbewertung“ und legt spezifische Anforderungen für Unternehmen fest, insbesondere für solche mit mehr als 250 Mitarbeitenden

Neben den bisherigen ESRS-Standards werden in den nächsten Jahren noch sektorspezifische Standards sowie Standards für KMUs verabschiedet.

Der erste Entwurf der ESRS-Datenpunkte wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Oktober 2023 veröffentlicht. Insgesamt gibt es 1178 Datenpunkte, 265 davon sind freiwillig zu berichten. Eine Excel-Liste mit allen Datenpunkten zum Set 1 der ESRS ist hier abrufbar. Über welche Datenpunkte letztendlich berichtet werden muss, entscheidet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse.

Welche ESRS-Standards sind verpflichtend?

Die zehn thematischen Standards der ESRS (E1 bis G1) sind grundsätzlich optional. Das heißt, Unternehmen dürfen im Rahmen einer verpflichtenden Wesentlichkeitsanalyse jene ESRS-Inhalte, die als „nicht wesentlich“ bewertet werden, aus ihrem zukünftigen ESG-Reporting aussparen. Bei einer Einstufung des Themas Klimawandel als „nicht wesentlich“ ist jedoch eine detaillierte Begründung dieser Entscheidung erforderlich. Zudem müssen andere als „nicht wesentlich“ eingestufte Inhalte nicht wie im früheren ESRS-Entwurf vorgesehen ignoriert, sondern explizit als „nicht wesentlich“ gekennzeichnet werden.

Die wichtigsten Schritte zur Umsetzung

  1. Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Basis der CSRD-Berichterstattung und ermittelt die wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und Menschen (Inside-out) und die finanziellen Auswirkungen (Risiken und Chancen) der Umwelt und Menschen auf das Unternehmen (Outside-in). Dieser systematische und integrative Ansatz fördert eine fundierte und robuste Priorisierung der wesentlichen ESG-Themen und -Kennzahlen. Mehr Informationen zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse und deren Umsetzung finden Sie hier.
  1. Daten und Informationen sammeln: Im zweiten Schritt zur Umsetzung der ESRS müssen relevante Kennzahlen, deren Verantwortliche und Speicherorte identifiziert werden. Es gilt, die Schlüsseldaten für das Reporting einschließlich der Quellsysteme und Verantwortlichkeiten genau zu erfassen. Wichtig ist auch, die Fachbereiche zu bestimmen, die für ESG-Kennzahlen zuständig sind, und die Verantwortung für diese Daten diesen Bereichen zuzuordnen. Eine Überprüfung der aktuellen Fähigkeiten zur Datenverarbeitung und -analyse hilft dabei, eventuelle Defizite zu erkennen und Pläne zu entwickeln, um eine genaue und effektive Berichterstattung gemäß den ESRS-Standards zu gewährleisten.
  2. CO₂-Bilanz erfassen: Die CO₂-Bilanz ist für die ESRS von entscheidender Bedeutung, da sie ein zentrales Element der Umweltberichterstattung im Rahmen von ESG darstellt. Die genaue Erfassung und Berichterstattung von CO₂-Emissionen ermöglicht es Unternehmen, ihre Auswirkungen auf den Klimawandel transparent darzustellen. Das ist sowohl für das eigene Nachhaltigkeitsmanagement als auch für die Information von Stakeholdern wie Investoren, Kundinnen und Kunden sowie der Öffentlichkeit essentiell. Eine detaillierte CO₂-Bilanz hilft nicht nur dabei, die ökologische Verantwortung des Unternehmens zu belegen, sondern liefert auch wichtige Datenpunkte für die Bewertung von Umweltrisiken und -chancen. Damit trägt die CO₂-Bilanz zur Erfüllung der ESRS-Anforderungen bei und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu verbessern und den zunehmend strengeren regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Softwarelösungen wie die Nachhaltigkeitsplattform von Planted helfen Unternehmen, Ihre Bilanz TÜV-zertifiziert und automatisiert zu erfassen.
  3. ESRS-Reporting-Prozess: Nachdem die zu berichtenden Kennzahlen und Verantwortlichkeiten festgelegt sind, sollte der Fokus auf der Entwicklung effizienter ESRS-Reporting-Prozesse liegen. Das umfasst die Optimierung der Datenflüsse, die Integration unterstützender IT-Systeme und die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten für die betreffenden Kennzahlenbereiche. Ein kritischer Schritt dabei ist die gründliche Analyse des aktuellen Zustands: die Erfassungsmethoden der Kennzahlen, vorhandene Schwachstellen und mögliche Inkonsistenzen. Diese Analyse ermöglicht es, Verbesserungspotenziale zu identifizieren und sich an branchenspezifischen Best Practices zu orientieren. Anschließend gilt es, die zukünftigen ESRS-Berichtsprozesse präzise zu gestalten und umfassend zu dokumentieren, von der Planungsphase über kritische Datenpfade bis hin zur technischen Umsetzung. Zudem ist eine enge Abstimmung mit den Verantwortlichen für die Implementierung der Prozesse essenziell. Dies stellt sicher, dass die Prozesse nicht nur effektiv funktionieren, sondern auch im Einklang mit den Unternehmenszielen stehen und zur kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung beitragen.

  4. Kontinuierliche Überprüfung: Das Monitoring dieser Berichte ist ein kontinuierlicher Prozess, der sicherstellt, dass die bereitgestellten Informationen aktuell, genau und im Einklang mit den sich entwickelnden Standards stehen. Unternehmen sollten regelmäßig ihre Berichtsmethoden überprüfen und anpassen, um Konformität mit den neuesten CSRD- und ESRS-Anforderungen zu gewährleisten. Dieses fortlaufende Monitoring ermöglicht es Unternehmen nicht nur, auf Veränderungen in der Nachhaltigkeitslandschaft zu reagieren, sondern auch ihre eigenen ESG-Ziele und -Strategien effektiv zu bewerten und fortzuentwickeln. 

Die Umsetzung der ESRS ist ein komplexer, aber wesentlicher Prozess, der eine umfassende Berücksichtigung und Integration von ESG-Aspekten in die Unternehmensberichterstattung erfordert. Mit Planted unterstützen wir Unternehmen ganzheitlich bei der CSRD-konformen Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Buchen Sie noch heute einen Termin mit unseren ESG & CSRD-Expertinnen und Experten.

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Die wichtigsten Anforderungen und Inhalte von CSRD und ESRS auf einen Blick